Legalisation bei Botschaften und Konsulaten

Länder, die dem Haager Apostille-Übereinkommen nicht beigetreten sind, verlangen eine konsularische Legalisation. Dabei wird die Urkunde in mehreren Stufen beglaubigt: zuerst von der ausstellenden Behörde bzw. der zuständigen Landesstelle, anschliessend von der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes.

Jede Vertretung hat eigene Formulare, Gebühren, Öffnungszeiten und Übersetzungsvorgaben. Wir kennen diese Abläufe, bereiten die Unterlagen vollständig vor und begleiten Ihre Urkunde durch alle Stufen – auch bei Botschaften in Bern oder Wien.

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Das ist inbegriffen

  • Abklärung der aktuellen Anforderungen der jeweiligen Botschaft
  • Vorbeglaubigung durch die zuständigen Stellen in Liechtenstein oder der Schweiz
  • Beglaubigte Übersetzung in die vom Zielland verlangte Sprache
  • Einreichung und Abholung bei Botschaft oder Konsulat
  • Vorauslage der Konsulatsgebühren und transparente Abrechnung

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Legalisation?

Je nach Land und Anzahl Stufen zwischen einer und mehreren Wochen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen nennen wir Ihnen einen realistischen Zeitrahmen.

Welche Länder verlangen eine Legalisation?

Alle Staaten, die nicht Mitglied des Haager Apostille-Übereinkommens sind, zum Beispiel mehrere Golfstaaten und Länder in Afrika und Asien. Die Liste ändert sich – wir prüfen den aktuellen Stand für Ihr Zielland.

Muss ich persönlich zur Botschaft?

Nein. Für die meisten Vertretungen reichen wir die Unterlagen in Ihrem Auftrag ein. Wo eine persönliche Vorsprache nötig ist, informieren wir Sie im Voraus.

Weitere Leistungen

Region

Vaduz, Schaan, Triesen, Balzers, Triesenberg, Planken, Eschen, Mauren, Gamprin, Ruggell, Schellenberg, Buchs SG, Sargans, Chur, St. Gallen, Feldkirch, Dornbirn

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Die Preise hängen von Dokument, Sprache und Beglaubigungsweg ab. Beschreiben Sie Ihr Anliegen und hängen Sie einen Scan an – Sie erhalten eine verbindliche Offerte.