Beglaubigte Kopien von Dokumenten

Banken, Treuhänder, Behörden und ausländische Stellen verlangen oft eine beglaubigte Kopie statt des Originals – etwa vom Reisepass für eine Kontoeröffnung, vom Diplom für eine Bewerbung oder von Gesellschaftsunterlagen für eine Due-Diligence-Prüfung.

Wir organisieren die Beglaubigung durch die zuständige Amtsstelle oder einen Notar und sorgen dafür, dass die Kopie den Anforderungen des Empfängers entspricht – inklusive Apostille und Übersetzung, wenn die Kopie ins Ausland geht.

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Das ist inbegriffen

  • Abklärung, welche Form der Beglaubigung der Empfänger akzeptiert
  • Beglaubigung durch die zuständige Amtsstelle oder einen Notar
  • Apostille oder Legalisation für die Verwendung im Ausland
  • Beglaubigte Übersetzung des Beglaubigungsvermerks und des Dokuments
  • Mehrere Exemplare in einem Auftrag

Häufige Fragen

Wer darf in Liechtenstein Kopien beglaubigen?

Beglaubigungen werden von den dafür zuständigen Amtsstellen vorgenommen; für bestimmte Verwendungen im Ausland ist eine notarielle Beglaubigung, z. B. in der Schweiz, üblich. Wir wählen den Weg, den der Empfänger akzeptiert.

Muss ich das Original vorlegen?

Ja, für eine beglaubigte Kopie muss die Beglaubigungsstelle das Original sehen. Sie können es uns persönlich übergeben oder eingeschrieben senden – Sie erhalten es mit der Kopie zurück.

Ist eine beglaubigte Kopie im Ausland gültig?

Meist nur mit Apostille oder Legalisation. Wir prüfen, was das Zielland verlangt.

Weitere Leistungen

Region

Vaduz, Schaan, Triesen, Balzers, Triesenberg, Planken, Eschen, Mauren, Gamprin, Ruggell, Schellenberg, Buchs SG, Sargans, Chur, St. Gallen, Feldkirch, Dornbirn

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Die Preise hängen von Dokument, Sprache und Beglaubigungsweg ab. Beschreiben Sie Ihr Anliegen und hängen Sie einen Scan an – Sie erhalten eine verbindliche Offerte.