Apostille für Ihre Urkunden

Die Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde – etwa einer Geburtsurkunde, eines Diploms oder eines Handelsregisterauszugs – für die Verwendung in einem anderen Staat. Liechtenstein, die Schweiz, Österreich und über 120 weitere Länder sind Mitglied des Haager Apostille-Übereinkommens von 1961. Zwischen diesen Staaten ersetzt die Apostille die aufwendige Legalisation über Botschaften.

Die Apostille muss im Land ausgestellt werden, aus dem die Urkunde stammt. Wir sagen Ihnen, welche Stelle zuständig ist, reichen die Unterlagen für Sie ein und kombinieren die Apostille bei Bedarf mit einer beglaubigten Übersetzung – in der richtigen Reihenfolge.

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Das ist inbegriffen

  • Prüfung, ob das Zielland die Apostille akzeptiert oder eine Legalisation verlangt
  • Vorbeglaubigung, falls die Urkunde zuerst von einer anderen Stelle beglaubigt werden muss
  • Einreichung bei der zuständigen Behörde in Liechtenstein, der Schweiz oder im Ausland
  • Beglaubigte Übersetzung vor oder nach der Apostille, je nach Anforderung des Ziellandes
  • Rücksendung per eingeschriebener Post oder Kurier

Häufige Fragen

Wo wird eine Apostille ausgestellt?

Immer im Staat, der die Urkunde ausgestellt hat. Eine Liechtensteiner Urkunde erhält die Apostille in Liechtenstein, eine Schweizer Urkunde in der Schweiz. Wir organisieren das für Sie, auch für Dokumente aus dem Ausland.

Braucht die Übersetzung auch eine Apostille?

Das hängt vom Zielland ab. Manche Länder verlangen eine Apostille auf der Urkunde und zusätzlich auf der beglaubigten Übersetzung. Wir prüfen das vor Auftragsbeginn.

Was ist, wenn das Zielland kein Mitglied des Haager Übereinkommens ist?

Dann ist eine Legalisation über das Konsulat oder die Botschaft des Ziellandes nötig. Auch diesen Weg übernehmen wir für Sie.

Weitere Leistungen

Region

Vaduz, Schaan, Triesen, Balzers, Triesenberg, Planken, Eschen, Mauren, Gamprin, Ruggell, Schellenberg, Buchs SG, Sargans, Chur, St. Gallen, Feldkirch, Dornbirn

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Die Preise hängen von Dokument, Sprache und Beglaubigungsweg ab. Beschreiben Sie Ihr Anliegen und hängen Sie einen Scan an – Sie erhalten eine verbindliche Offerte.