Die Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde – etwa einer Geburtsurkunde, eines Diploms oder eines Handelsregisterauszugs – für die Verwendung in einem anderen Staat. Liechtenstein, die Schweiz, Österreich und über 120 weitere Länder sind Mitglied des Haager Apostille-Übereinkommens von 1961. Zwischen diesen Staaten ersetzt die Apostille die aufwendige Legalisation über Botschaften.
Die Apostille muss im Land ausgestellt werden, aus dem die Urkunde stammt. Wir sagen Ihnen, welche Stelle zuständig ist, reichen die Unterlagen für Sie ein und kombinieren die Apostille bei Bedarf mit einer beglaubigten Übersetzung – in der richtigen Reihenfolge.
Das ist inbegriffen
- Prüfung, ob das Zielland die Apostille akzeptiert oder eine Legalisation verlangt
- Vorbeglaubigung, falls die Urkunde zuerst von einer anderen Stelle beglaubigt werden muss
- Einreichung bei der zuständigen Behörde in Liechtenstein, der Schweiz oder im Ausland
- Beglaubigte Übersetzung vor oder nach der Apostille, je nach Anforderung des Ziellandes
- Rücksendung per eingeschriebener Post oder Kurier
Häufige Fragen
Wo wird eine Apostille ausgestellt?
Immer im Staat, der die Urkunde ausgestellt hat. Eine Liechtensteiner Urkunde erhält die Apostille in Liechtenstein, eine Schweizer Urkunde in der Schweiz. Wir organisieren das für Sie, auch für Dokumente aus dem Ausland.
Braucht die Übersetzung auch eine Apostille?
Das hängt vom Zielland ab. Manche Länder verlangen eine Apostille auf der Urkunde und zusätzlich auf der beglaubigten Übersetzung. Wir prüfen das vor Auftragsbeginn.
Was ist, wenn das Zielland kein Mitglied des Haager Übereinkommens ist?
Dann ist eine Legalisation über das Konsulat oder die Botschaft des Ziellandes nötig. Auch diesen Weg übernehmen wir für Sie.
Weitere Leistungen
- Beglaubigte ÜbersetzungenAmtlich anerkannte Übersetzungen von Urkunden, Zeugnissen und Verträgen für Behörden, Gerichte und Hochschulen.
- Legalisation bei Botschaft & KonsulatÜberbeglaubigung für Länder ausserhalb des Haager Übereinkommens – von der Vorbeglaubigung bis zum Konsulatsstempel.
- Beglaubigte KopienAmtlich beglaubigte Kopien von Pässen, Diplomen und Firmenunterlagen – auch zur Weiterverwendung im Ausland.
- Vollmachten & UnterschriftsbeglaubigungZweisprachige Vollmachten, Beglaubigung Ihrer Unterschrift und Apostille für Immobilien, Erbschaft und Gesellschaften.
- UrkundenbeschaffungWir besorgen Geburtsurkunden, Strafregister- und Handelsregisterauszüge in Liechtenstein, der Schweiz und im Ausland.
- DolmetschenDolmetscherinnen und Dolmetscher für Behördentermine, Trauungen, Notartermine, Verhandlungen und Konferenzen.
Region
Vaduz, Schaan, Triesen, Balzers, Triesenberg, Planken, Eschen, Mauren, Gamprin, Ruggell, Schellenberg, Buchs SG, Sargans, Chur, St. Gallen, Feldkirch, Dornbirn