Vollmachten und Unterschriftsbeglaubigungen

Wer im Ausland eine Immobilie kauft, eine Erbschaft regelt oder eine Gesellschaft vertreten lassen will, braucht oft eine Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift – häufig zweisprachig und mit Apostille.

Wir übersetzen den Vollmachtstext oder erstellen eine zweisprachige Fassung, organisieren den Termin zur Unterschriftsbeglaubigung und kümmern uns um Apostille oder Legalisation. So kommt die Vollmacht unterschriftsreif und gültig bei Ihrem Bevollmächtigten an.

Offerte für Vollmachten & Unterschriftsbeglaubigung anfragen

Das ist inbegriffen

  • Übersetzung oder zweisprachige Fassung des Vollmachtstextes
  • Terminvereinbarung für die Unterschriftsbeglaubigung
  • Apostille bzw. Legalisation für das Zielland
  • Versand direkt an Anwalt, Notar oder Bevollmächtigten im Ausland

Häufige Fragen

Kann ich den Vollmachtstext selbst mitbringen?

Ja. Meist liefert der Anwalt oder Notar im Zielland einen Entwurf. Wir übersetzen ihn, prüfen ihn sprachlich und bereiten ihn für die Beglaubigung vor.

Wird nur die Unterschrift oder der Inhalt beglaubigt?

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bestätigt die Beglaubigungsstelle, dass Sie persönlich unterschrieben haben. Den Inhalt prüft sie nicht. Deshalb ist eine korrekte Übersetzung vorab so wichtig.

Wie schnell ist die Vollmacht fertig?

Bei vorliegendem Text sind Übersetzung und Beglaubigung oft in wenigen Tagen möglich. Die Apostille benötigt je nach Behörde zusätzliche Zeit.

Weitere Leistungen

Region

Vaduz, Schaan, Triesen, Balzers, Triesenberg, Planken, Eschen, Mauren, Gamprin, Ruggell, Schellenberg, Buchs SG, Sargans, Chur, St. Gallen, Feldkirch, Dornbirn

Offerte anfragen

Die Preise hängen von Dokument, Sprache und Beglaubigungsweg ab. Beschreiben Sie Ihr Anliegen und hängen Sie einen Scan an – Sie erhalten eine verbindliche Offerte.