Deutsch
Beglaubigte Übersetzungen ins und aus dem Deutschen
Deutsch ist Amtssprache in Liechtenstein. Wir übersetzen fremdsprachige Dokumente ins Deutsche für Liechtensteiner Behörden und Liechtensteiner Urkunden in über 25 Sprachen für die Verwendung im Ausland.
Wir übersetzen regelmässig Dokumente aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Ob für die Verwendung zusätzlich eine Apostille oder eine konsularische Legalisation nötig ist, hängt vom Ausstellungs- und vom Zielland ab – das prüfen wir vor Auftragsbeginn.
Leistungen für Deutsch
- Beglaubigte ÜbersetzungenAmtlich anerkannte Übersetzungen von Urkunden, Zeugnissen und Verträgen für Behörden, Gerichte und Hochschulen.
- ApostilleInternationale Echtheitsbestätigung für Urkunden, die in einem Mitgliedstaat des Haager Übereinkommens verwendet werden.
- Legalisation bei Botschaft & KonsulatÜberbeglaubigung für Länder ausserhalb des Haager Übereinkommens – von der Vorbeglaubigung bis zum Konsulatsstempel.
- Beglaubigte KopienAmtlich beglaubigte Kopien von Pässen, Diplomen und Firmenunterlagen – auch zur Weiterverwendung im Ausland.
- Vollmachten & UnterschriftsbeglaubigungZweisprachige Vollmachten, Beglaubigung Ihrer Unterschrift und Apostille für Immobilien, Erbschaft und Gesellschaften.
- UrkundenbeschaffungWir besorgen Geburtsurkunden, Strafregister- und Handelsregisterauszüge in Liechtenstein, der Schweiz und im Ausland.
- DolmetschenDolmetscherinnen und Dolmetscher für Behördentermine, Trauungen, Notartermine, Verhandlungen und Konferenzen.